Eine Erbschaft, die Schenkung eines Hauses oder der Ablauf der Spekulationsfrist: Es gibt viele Gründe, die Eigentümer vor die Frage stellen, ob sie ihre Immobilie vermieten oder verkaufen sollten.
pro und cons – vermieten oder verkaufen
Durch die Immobilienvermietung kommen auf den Vermieter verschiedene Verpflichtungen zu, die Aufwand und Investitionen mit sich bringen. Das beginnt bereits mit der Suche nach einem solventen und zuverlässigen Mieter. Entscheiden sich Vermieter für den falschen Kandidaten, drohen im schlimmsten Fall hohe Kosten. Dies ist etwa der Fall, wenn:
Mietnomaden die Immobilie bewohnen und sich weigern, die Miete zu zahlen oder es zu Mietausfällen kommt, weil sich Mieter die Miete nicht leisten können.
Mieter können die Wohnung in einen unbewohnbaren Zustand versetzen und der Vermieter muss für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nach dem Auszug aufkommen, weil beim Mieter nichts zu holen ist.
Diese Szenarien drohen insbesondere, wenn sich Vermieter die Kosten für den Vermietungsprofi sparen wollen.
Der Vermieter muss auch die richtige Miethöhe ermitteln, um sich vor Klagen zu schützen. Betriebskosten des Mieters sind abzurechnen.
Generell fallen Reparatur- und Wartungsarbeiten an. Der Vermieter muss sich zwar nicht persönlich um die Beseitigung von Schäden seines Mieters kümmern, aber er ist in der Pflicht, Abhilfe durch einen Handwerker zu organisieren.
Die Entscheidung zur Vermietung kann auch nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Denn die Kündigung eines Mietverhältnisses muss gut begründet sein und ist oft genug gar nicht möglich.
Auch die Gefahr der Abnutzung, also Wertminderung der Immobilie ist ein Grund, der Eigentümer vor der Vermietung zurückschrecken lässt. Für die Absetzung für Abnutzung (AfA) lässt sich eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen und die Anschaffungs- und Fertigungskosten über einen Zeitraum von 50 Jahren von der Steuer absetzen. Bei Immobilien, die vor dem Jahr 1925 errichtet wurden, gilt ein 40-jähriger Abschreibungszeitraum. Dies gilt jedoch nur für vermietete Immobilien und nicht für das Grundstück, da der Grund und Boden nicht abnutzt und daher nicht in seinem Wert gemindert wird.
Aktuell schrecken jedoch viele Immobilieneigentümer vor einer Vermietung zurück, weil die Bundesregierung und in noch schärferem Maße der rote Berliner Senat mit sozialistischem Aktionismus Angst und Unsicherheit verbreiten. Mietpreisbremse, Mietendeckel, Kaufverbot.
Was spricht für einen Verkauf der Immobilie?
Für Eigentümer, die weder Zeit noch Kosten in die Verwaltung und Instandhaltung ihrer Immobilie stecken möchten, bietet sich ein Verkauf an. Er ist auch in diesen Fällen eine Alternative zur Vermietung:
- Wenn die Mieteinnahme kaum oder nicht die Kosten decken.
- Wenn Ihnen die Mittel für eine notwendige Modernisierung oder Instandhaltung fehlen.
- Wenn der Verkauf die Tilgung eines Kredites ermöglicht.
- Wenn Sie mit dem Erlös eine neue Immobilie, zum Beispiel selbstgenutzte Immobilie erwerben oder sich einen anderen Traum erfüllen möchten.
- Wenn Ihre vermietete Immobilie mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz ist oder die Spekulationssteuer aus anderen Gründen nicht für Sie anfällt.
- Und ganz besonders lohnenswert ist der Verkauf, wenn der Mieter aus der Immobilie auszieht, da der Erlös dadurch höher ist. In Berlin und München ist eine nicht vermietete Immobilie durchschnittlich 20 Prozent mehr wert, als eine vermietete. Denn ein Mietverhältnis lässt sich auch durch den Käufer nicht ohne Weiteres beenden.
Welche steuerlichen Aspekte gilt es zu berücksichtigen?
Bei der Frage „Vermieten oder verkaufen“ spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle: Wer seine Immobilie durch einen Kredit finanziert, profitiert in vielen Fällen von einem steuerlichen Vorteil bei der Vermietung: Denn sind die Mieteinnahmen geringer als die zu zahlenden Kreditraten, reduziert sich dadurch das zu versteuernde Einkommen. Umgekehrt erhöhen die Mieteinnahmen das zu versteuernde Einkommen, wenn die Immobilie bereits abbezahlt ist.
Auch beim Verkauf einer Immobilie ist der Erlös unter Umständen zu versteuern. Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, muss innerhalb dieser Spekulationsfrist eine sogenannte Spekulationssteuer zahlen. Keine Steuer zahlen Eigentümer, die die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben. Ist Ihre Immobilie noch nicht abbezahlt und möchten Sie das Darlehen vorzeitig tilgen, muss die Bank als Darlehensgeber zustimmen. Sie erhebt in diesem Fall in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Natürlich kommt es letztendlich immer auf die persönlichen Umstände des Immobilienbesitzers an, ob er sich für eine Vermietung oder den Verkauf der Immobilie entscheidet. Daher können noch zahlreiche weitere Argumente die Wahl beeinflussen.
Sie sind noch nicht sicher, ob Sie vermieten oder verkaufen möchten?
Kein Problem. Wir beraten Sie gerne.