Mietangebote

Das ist möglich.

Die Grundregeln, die für Wohnungsmakler gelten, sind im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt.
Seit 01. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip.
Die Maklerprovision für die Anmietung einer Wohnung zahlt der Auftraggeber. Dies ist in der Regel der Vermieter, kann aber auch der Mieter sein.
Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar. Sie wird nur dann fällig, wenn der Makler wirklich die Möglichkeit verschafft, eine ganz bestimmte Wohnung anzumieten.
Weitere Voraussetzung: Sie müssen diese Wohnung wirklich anmieten.
Sie müssen den Makler mit der Wohnungssuche tatsächlich beauftragt haben. Dies geschieht in aller Regel schriftlich.
Ein Maklervertrag kann in Textform per Email, Fax, Brief geschlossen werden.
Die Höhe der Provision ist gesetzlich festgelegt:
Zwei Monatsmieten (Nettokaltmiete) plus Umsatzsteuer max.
Keine sonstigen Kosten: Porto, Telefongebühren, Schreibgebühren.
Der Makler darf nicht Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung sein, die Sie dann anmieten.
Er darf nicht gleichzeitig für den Vermieter und Wohnungssuchenden in der gleichen Sache tätig sein.

Sichere Ermittlung der Marktmiete

Ermittlung einer marktgerechten Miete unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für den Vermieter und entsprechende Beratung.

Optimale Präsentation

Ihrer Immobilie
Wenn Sie bonitätsstarke und zuverlässige Mieter möchten, dann müssen Sie Ihren Interessentenkreis auch mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten ansprechen. Der Immobilienprofi bereitet Ihre Immobilie professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, aufbereitete Grundrisse und vollständige Unterlagen.

Professionelle Werbung

Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Der Makler kennt die besten Internetplattformen sowie die relevanten Printmedien.

Der gesetzliche Energieausweis

Für die meisten Immobilien muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Fehlt dieser, unterstützt Sie der Immobilienprofi bei der Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung. Er achtet auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind, damit weder eine Ordnungswidrigkeit gegeben ist, noch ein Bußgeld droht.

Flexible Durchführung der Besichtigungen

Hinsichtlich Besichtigungszeiten ist der Immobilienprofi flexibel und organisiert Besichtigungen mit qualifizierten Interessenten auch zu Zeiten, wo der Eigentümer vielleicht verhindert ist oder seine eigene knappe Zeit nicht mit Besichtigungen binden möchte. Bereits im Vorfeld hat er die Interessenten qualifiziert. Bei der Besichtigung zeigt er nicht nur die Immobile sondern checkt den Interessenten im persönlichen Gespräch.

Bonitätsprüfung

Aus den Personen, die nach der Besichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung bekunden, stellt der Immobilienprofi eine Vorauswahl zusammen. Grundlage bildet nicht nur die Mieterselbstauskunft sondern auch die obligatorische Bonitätsprüfung.

Vorbereitung des Mietvertrages

Unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung, der Eigenarten des Mietobjektes und der Wirtschaftlichkeit formuliert der Immobilienprofi den Mietvertrag. Auch die sauber und gewissenhaft dokumentierte Übergabe der Wohnung gehört zu seinen Dienstleistungen. Zudem hat der Immobilienprofi Zeugenstatus bei Wohnungsübergabe, falls es im Nachgang doch einmal zu Meinungsdifferenzen kommt.

Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters

Der Immobilienprofi übernimmt zudem die wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht noch durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden.

Kompetenz

Genauso wie Sie für Handwerksleistungen den Fachbetrieb, sollte für ein optimales Ergebnis in der Vermietung der Immobilienprofi beauftragt werden.

Die Maklergebühr ist steuerlich absetzbar

Auch wenn die Maklerprovision auf den ersten Blick nicht günstig erscheinen mag, relativiert sich dies wenn Sie Ihre eigene Zeit und Kosten gegenrechnen. Beachten Sie auch, dass Sie die Maklergebühr steuerlich in voller Höhe absetzen können.

2015: Erfinder des „Bestellerprinzips“, SPD Justizminister Maas erstattet seinem Mieter die Maklerkosten zurück, nachdem er von den Medien erwischt wurde
Justizminister Heiko Maas wollte, dass Mieter den Makler zahlen nicht müssen.
Privat hat er jedoch anders gehandelt. Jetzt erstattet er seinem Mieter die Gebühren.