Die Finanzminister der Länder haben entschieden, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert werden soll.
Weniger als ein Drittel der Immobilieneigentümer hat bisher seine Unterlagen online abgegeben, im September waren es nur zwanzig Prozent.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt und gefordert, dass die neue Grundsteuer-Berechnung ab 2025 gelten soll. Die Finanzämter kalkulierten bisher den Wert einer Immobilie auf Grundlage veralteter Daten, nämlich von 1935 im Osten und von 1964 im Westen. Jetzt müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerlast wird vorausichtlich für viele Immobilieneigentümer steigen. Bisher nahmen die Kommunen durch die Grundsteuer jährlich etwa 14 Milliarden Euro ein.