Bundesverfassungsgericht: Berliner Mietendeckel verstösst gegen das Grundgesetz und ist nichtig

Entschieden wurde über eine Normenkontrollklage, von 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von Union und FDP. Es ging dabei um die Frage, ob Berlin dazu befugt ist, Gesetze zu erlassen, die die Miethöhe regeln.

Bereits am 25. März hat das Bundesverfassungsgericht das Berliner Gesetz zu Mietenbegrenzung im Wohnungswesen, kurz Berliner Mietendeckel, für „mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt“, so eine Mitteilung des Gerichts am Donnerstagmorgen (15. April 2021).

Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen nach Ansicht des Gerichts in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. „Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat“, erklärten die Verfassungsrichter.

Jedoch hat der Bund das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bereits abschließend geregelt, und so sei für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Weil der Berliner Mietendeckelgesetz ebenfalls die Miethöhe regelt, „ist es insgesamt nichtig“.

Bundesverfassungsgericht
(Bild: Mehr Demokratie/CC-BY-SA 2.0)