Bundestagsabgeordnete von Union und FDP reichten heute eine Normenkontrollklage gegen den Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Die Abgeordneten sehen im Berliner Landesgesetz einen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte Ende Januar mit der Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und Linken die Mieten in Berlin für fünf Jahre eingefroren. Nur Neubauten mit Erstbezug ab 2014 und öffentlich geförderte Wohnungen sind davon ausgenommen. Mieten über den festgelegten Obergrenzen sollen Ende November 2020 abgesenkt werden.
Der Berliner Mietendeckel zieht wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich. Viele Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Dringend benötigter Neubau und Sanierungen werden verhindert. Gut verdienende Mieter mit sanierten Altbauwohnungen in bester Lage profitieren als sozial schwache Mieter in weniger gefragten Lagen.
Mit einer abstrakten Normenkontrollklage kann ein Antragsteller unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.