Immobilienleibrente

Die eigene Immobilie in der Ruhestandsplanung

Die klassische Immobilienleibrente als finanzielle Sicherheit im Ruhestand

Ihr Eigenheim ist ein Schatz, der durch die Immobilienleibrente gehoben werden kann.

Eine Immobilienleibrente, auch als „Immobilienrente“ bekannt, bietet Ihnen die Möglichkeit, das in ihrer Immobilie gebundene Kapital gegenwärtig für Ihre Zwecke zu verwenden, obwohl Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen. 

Im Gegensatz zum Verkauf können Sie mit einer Immobilienleibrente weiterhin Besitzer Ihrer Immobilie bleiben, Ihre gewohnte Umgebung beibehalten und trotzdem einen großen Teil des in Ihrer Immobilie angesparten Vermögens selbst nutzen. Immobilienleibrenten können für sowohl für eine oder auch mehrere Personen – sogenannte verbundene Leben – vereinbart werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um Ehepartner, Lebenspartner oder Geschwister handelt.

Eine Immobilienleibrente bietet den Vorteil der lebenslangen, finanziellen Absicherung. Gleichzeitig beinhaltet sie, wie jede andere staatliche oder private Rente, ein Risiko bei vorzeitigem versterben. Je länger Sie leben, desto größer ist Ihr finanzieller Vorteil. Auch über den gesamten Wert der Immobilie hinaus. 

Die Immobilienleibrente kann Ihnen finanzielle Mittel verschaffen, um zusätzliche Kosten wie Pflege zu Hause, Hilfe bei der Hausarbeit, beim Essen kochen oder im Garten zu tragen. Für einige Menschen bietet sie den Ausweg aus alten Immobilienschulden oder anderen finanziellen Belastungen. Sie verschafft auch bei Bedarf zusätzliche finanzielle Spielräume, um etwa Kinder und Enkel zu unterstützen. Für Menschen ohne Erben bietet die Immobilienleibrente die Möglichkeit, das eigene Vermögen selbst zu verzehren, ohne es später dem Staat anheim fallen lassen zu müssen. 

Neben dem „kostenlosen Wohnen“ profitieren Sie bei den Modellen der Immobilienleibrente von einer regelmäßigen monatlichen Zahlung, auf Wunsch auch in Kombination mit einer Einmalzahlung. Darüber hinaus müssen Sie bei vielen Modellen der Immobilienleibrente Kosten für die Hausverwaltung, für die Instandhaltungsrücklage oder größere Reparaturen nicht mehr tragen. Ihre Immobilie ist praktisch mit einer auszahlungsfähigen Renten- oder Lebensversicherung vergleichbar. Sie bietet Ihnen finanzielle Liquidität im Alter aus Ihrem erspartem Vermögen und gleichzeitig ein grundbuchlich gesichertes Wohn- bzw. Nießbrauchrecht im eigenen Zuhause.

Ihre Rechte auf lebenslange monatliche Rentenzahlung sowie auf lebenslanges mietfreies Wohnen werden vom Notar im Grundbuch erstrangig eingetragen.

Ausgehend vom aktuellen Wert der Immobilie (Verkehrswert), der üblicherweise von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt wird, fließen folgende Faktoren in die Berechnung der Immobilienleibrente ein:

Das Alter und Geschlecht der oder des Wohnberechtigten zur Ermittlung des Wohnwertes.

Die Kosten der Immobilienbewirtschaftung und aktuell notwendige und zukünftige Instandhaltung und Reparaturen sowie Zinsfaktoren.

Ein Ehepaar wohnt in einem Reihenhaus am nördlichen Berliner Stadtrand. Das Gebäude hat einen Verkehrswert von 387.000 Euro. Die Ehefrau ist gerade 70 Jahre alt geworden, der Ehemann ist acht Jahre älter. Sie erhalten neben dem lebenslangen Wohnrecht im Wert von 1.490 Euro im Monat (entspricht 12 Euro pro m2 Wohnfläche) und der Freistellung von größeren Reparatur- und Instandhaltungskosten eine monatliche lebenslange Rente in Höhe von 765 Euro.

 

Ein alleinstehender Herr im Alter von 82 Jahren bewohnt eine 3-Zimmer Wohnung in Spandau. Die Wohnung hat einen Verkehrswert von 230.000 Euro. Neben dem Wohnrecht im Wert von 805 Euro pro Monat) erhält er eine monatliche Leibrentenzahlung i. H. v. 1.534 Euro. Darüber hinaus verringert sich seine monatliche Nebenkostenzahlung um 94 Euro.

 

Ein Paar, beide sind 75 Jahre alt, bewohnen ein Haus mit einem Wert von 300.000 Euro. Der Wert des Wohnrechts beläuft sich auf 920 Euro pro Monat. Die monatliche Leibrentenzahlung beträgt 820 Euro. Die Kosten für größere Reparaturen und Instandhaltung müssen nicht mehr selbst aufgebracht werden. 

 

Wenn Sie mit der Immobilienleibrente neben dem lebenslangen Wohn- bzw. Nießbrauchrecht anstelle von Rentenzahlungen auch eine Einmalzahlung vereinbaren, gelten für den einmalig gezahlten Betrag die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf bzw. der Fertigstellung zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.

 

Die lebenslangen monatlichen Rentenzahlungen werden dagegen steuerlich erfasst, allerdings nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages.

 

Viele Rentner zahlen keine Steuern, so dass möglicherweise auch die monatlichen Leibrenten steuerfrei bleiben. Dies lässt sich vorab klären. Das lebenslange Wohnrecht bleibt in jedem Fall steuerfrei. 

 

Immobilieneigentümer können durch Immobilienleibrenten eine Menge profitieren. Aufgrund der unterschiedlichen Lebenssituationen und der Vielzahl an Modellen und Gestaltungsmöglichkeiten ist eine intensive Beratung unbedingt erforderlich.  

Möglichkeiten der Immobilienrente:

Die klassische Immobilien-Leibrente: der Verkauf der Immobilie gegen ein lebenslanges Wohnrecht und

– eine monatliche Rentenzahlung – oder

– eine Einmalzahlung – oder

– eine Mischung aus einmaliger und monatlicher Zahlung

den Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung mit Nießbrauchrecht

den Verkauf der Immobilie mit Rückmietung

den Teilverkauf der Immobilie bei vollem Wohnrecht

die Aufnahme einer Umkehrhypothek

Welche der genannten Modelle und Varianten für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sind, können wir gerne in einem persönlichen und für Sie kostenlosen und unverbindlichen Gespräch herausfinden. Ich berate Sie fair, sicher und transparent.

weiteres Thema: Erbbaurecht