Die Mieten in Berlin sollen in Berlin ab 2020 für fünf Jahre eingefroren werden.
So will es die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Ein „Berliner Mietengesetz“ soll im Herbst beschlossen werden. Es soll für Bestandswohnimmobilien gelten, ausgenommen sozialer Wohnungsbau und Neubau bei Erstvermietung.
Mieter können ihre Miete auf Überhöhung prüfen. Falls sie zu hoch ist, kann sie gesenkt werden. Bei Neuvermietungen darf nur die zuletzt vereinbarte Miete vereinbart werden. Mieterhöhungen über 50 Cent müssen genehmigt werden. Modernisierungsumlagen bedürfen besonderer Genehmigungs- und Anzeigepflichten für Vermieter.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis 500.000 Euro abgestraft werden.
CDU und Liberale kritisieren den Entwurf und fordern eine Neubau-Offensive. Nur das kann zu einer Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes führen.
Mietendeckel wäre Verstoß gegen die Verfassung
Die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin wäre verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).
Dies hat die Sozialisten bislang nicht gekümmert.