Bürgschaft

Bürgschaft trotz Mietkaution – ist das erlaubt?

Um sich gegen Zahlungsausfälle und Schäden absichern, dafür vereinbaren Vermieter fast immer eine Mietkaution. Diese darf drei Monatsmieten nicht übersteigen.Ist die Bonität des Mieters nicht ausreichend, wird oft zusätzlich eine Bürgschaft, z.B. der Eltern, gefordert. Bei formellen Fehlern kann diese Bürgschaft unwirksam sein. Keine Haftungsbegrenzung des Bürgen auf drei Monatsmieten gibt es bei einer freiwilligen Bürgschaft trotz Mietkaution – ist das erlaubt?