Neuer Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neuer Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zum 1.5.2021 wird ein neuer Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) den bisherigen EnEV Ausweis ablösen.

Seit vielen Jahren ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie Pflicht.

Es wird zum 1. Mai 2021 komplizierter und teurer.

Für den neuen GEG Energieausweis verlangt das Gesetz wesentlich mehr Angaben. Sie müssen zu Verbrauchsdaten Kopien der Abrechnungen und auch Fotos und Dokumente bereitstellen, für eine detaillierte Prüfung des energetischen Zustands der Immobilie – darunter das Typenschild der Heizungsanlage und auch eine korrekte Wohnflächenberechnung.

Vom Aussteller des Energieausweises müssen die bereitgestellten Informationen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und der CO2-Verbrauch der Immobilie ermittelt werden. Auch der neue GEG Energieausweis wird wieder 10 Jahre gültig sein.

Selbstverständlich erledigen wird dies für unsere Auftraggeber im Zuge eines Verkaufsmandats.

Neuer Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)