Berliner Senatswahl 2021 – Was wollen die Grünen?

Am 26. September 2021 findet parallel zur Bundestagswahl auch die Berliner Senatswahl statt. Was bedeutet das für die Immobilienbranche?

Die Grünen wollen enteignen und unterstützen die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Die Grünen wollen die Hälfte der Wohnungen in den Besitz von landeseigenen Wohnungsunternehmen , Genossenschaften, Stiftungen, Hausprojekten und Privatvermietern bringen, die sich dauerhaft zu billigen Mieten verpflichten. Die Miete soll generell nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. 

Sie wollen generell keine Privatisierung von Boden mehr.

Landeseigene Grundstücke werden nicht mehr verkauft. Die Grünen setzen auf Erbbaurecht. Das wollen sie in einem Bodensicherungsgesetz festschreiben.

Mehr Grundstücke und Häuser sollen über das Vorkaufsrecht angekauft werden. Hierfür wollen die Grünen eine Ankaufsagentur gründen, die Ankäufe und Vorkäufe koordiniert. Ein öffentliches Liegenschaftskataster, welches Eigentümeridentitäten offenlegt, soll geschaffen werden. Damit wird der Datenschutz für Immobilieneigentümer abgeschafft. 

Mit dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll auf privaten Flächen mindestens 50 Prozent der Wohnungen für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen gebaut werden und diese auf Dauer sozialgebunden sein. 

Nach dem Scheitern des Mietendeckels in Berlin wollen die Grünen im Bund eine Gesetzesänderung zur Mietregulierung und zudem ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot und die Ausweitung von Milieuschutzgebieten durchsetzen. Sie wollen die Wohnungsaufsicht mit der Bauaufsicht verbinden. Abriss soll konsequent untersagt, Leerstand durch Treuhänder und Beschlagnahmung verhindert werden. Die Grünen wollen ein Miet- und Wohnungskataster schaffen, in dem die Eigentümer, die Mieten, die Ausstattung und energetische Qualität aller Wohnungen erfasst werden.

Die Grünen wollen einen Gewerbemietendeckel einführen. Sie wollen nur kleines Gewerbe und dagegen Shopping-Malls verbieten.

Der Einsatz von ökologischen, energieeffizienten und recyclingfähigen Dämm- und Baustoffen wie Hanf, Stroh und Holz, Kalk, Lehm und Ziegel wird gefordert. KfW-40-Standard im Neubau, KfW-55-Standard im Bestand. Bereits vor Ende der jetzigen Legislaturperiode ist die Novellierung der Bauordnung geplant, mit einer Pflicht zu Gründächern und Fassadenbegrünung. 

Mieter sollen nur noch mit einem Drittel der Modernisierungskosten belastet werden. Ein Drittel der Kosten trägt der Vermieter, ein Drittel kommt durch Fördermittel. Die Warmmiete soll durch die Maßnahmen nicht steigen dürfen, eine höhere Kaltmiete muss durch niedrigere Heizkosten ausgeglichen werden. Wenn der Umbau bezahlt ist, soll die Modernisierungsumlage enden. 

Einfamilienhäuser sollen untersagt werden. 

Die Grünen wollen die Umwandlung bestehender Mietshäuser in Eigentumswohnungen konsequent unterbinden. Wohnungseigentum soll auf Neubauten begrenzt werden.

Die Grünen möchten, dass die Grundsteuer nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden darf. 

Immobilien-Wahlomat für die Bundestagswahl

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