Verkaufen statt vermieten
Für Berliner Mieter wird die Suche nach einer Wohnung immer schwieriger. Es ist zu beobachten, dass Eigentümer ihre Wohnungen zunehmend verkaufen statt vermieten. Auf den grossen Portalen sanken im Sommer 2020 die Angebote für Mietwohnungen mit Erstbezug vor 2014 um 45 Prozent, und stiegen die Angebote für Eigentumswohnungen um 40 Prozent.
Leserkommentar in einer linken Zeitung:
„Wer investiert denn jetzt noch in neue Wohnungen, wer saniert die alten? Die Idee einen Mietendeckel einzuführen ist doch irrwitzig. Erst verscherbelt der Senat seine Immobilien für nen Appel und’n Ei, dann will er auch noch bestimmen, wie diese verwertet werden. Wer als Selbstständiger in Immobilien als Altersvorsorge investiert hat, darf jetzt das billige Wohnen subventionieren.“
Leserkommentar in einer großen Tageszeitung:
„Die Mieteinnahmen für meine 80 qm Wohnung in Berlin Mitte betrugen ca. 130 €. Ich hatte dem Mieter, einem älteren Herrn, die Miete 12 Jahre lang nicht erhöht. Der Mietendeckel hätte dies so ewig fortgeschrieben, denn keine politische Partei kann sich erlauben, die Mieten nach 5 Jahren in die Höhe schießen zu lassen. Mich dann von Rot-Rot-Grün auch noch als Miethai beschimpfen zu lassen, war dann doch zu viel. Mir blieb gar nicht anderes übrig als die Bude zu verkaufen. Dass der Käufer die Wohnung selbst beziehen wird, versteht sich von selbst.“
Pflichten für Vermieter
1. Bei Bestandsmieter: Auskunftspflicht
Sie haben als Vermieter bei bestehenden Mietverhältnissen und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die maßgeblichen Umstände zur Berechnung der Mietobergrenze zu erteilen. Auch die Höhe der Stichtagsmiete am 18.06.2019 müssen Sie auf Verlangen mitteilen. Sollte dies nicht geschehen, kann der Mieter diesen Verstoß bei seinem bezirklichen Wohnungsamt melden oder sich an eine bezirkliche Mieterberatung wenden.
2. Bei Neuvermietung: neue Höchstmiete berechnen und Auskunft erteilen
Bei einer Neu- oder Wiedervermietung gelten völlig neue Mietobergrenzen, die unbedingt einzuhalten sind. Wer eine höhere Miete verlangt macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit bis zu 500.000 Euro Geldstrafe geahndet werden kann.
Die Grundregel lautet: die neue Miete darf nicht höher sein als die bisherige, jedoch die neuen Mietobergrenzen nicht übersteigen. Zusätzlich hat der Vermieter dem Mieter vor Vertragsschluss Auskunft über die Berechnungsumstände sowie die Höhe der vorherigen Miete (Stichtagsmiete) mitzuteilen.
Ab dem 23. November 2020 gelten die Deckelmieten auch für bestehende Verträge, deren Miethöhe dann angepasst werden muss.
Ihr Mieter zieht aus ?
Als Eigentümer einer bezugsfreien Immobilie sollten Sie alle Optionen, einschließlich die des Verkaufs in Erwägung ziehen.
Ein freiwerdendes Objekt vollzieht für gewöhnlich einen Wertsprung von 15-30%, der bei einer Wiedervermietung verloren geht.
Durch die „Mietpreisbremse“ und den „Mietendeckel“ werden Sie meist daran gehindert, den marktüblichen Ertrag zu realisieren. Diesen Einflussfaktoren steht die Zukunftsperspektive Ihrer Immobilie gegenüber.
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidungsfindung, die neben den objektspezifischen Merkmalen auch Ihre persönliche Situation, steuerliche Aspekte und die Finanzierungsseite berücksichtigen sollte.
Es ist unser Anspruch, gemeinsam mit Ihnen das beste Ergebnis für Sie zu finden, bei dem es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.
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