Wahlkampf: SPD fordert Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

Die SPD hat ein neues Wahlkampfthema gefunden und will nun das „Bestellerprinzip“ auch beim Immobilienkauf einführen. „Wer bestellt, der zahlt“,  so die gerechtigkeitsbewusste Devise der Genossen. 

Mitte Januar 2017 hat sich die SPD-Fraktion im Bundestag anlässlich der anstehenden Wahlen zum Bundestag und diverser Landtagswahlen ihre wohnungspolitischen Ziele definiert. Sie wollen durch Gesetzesänderungen den Mieterschutz ausweiten und das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf einführen.

Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum

Seit Juni 2015 gilt bezüglich der Maklercourtage für Mietwohnungen: „Wer bestellt, der zahlt.“ Seither vermeiden viele Vermieter die Einschaltung von Maklern und bieten ihre Mietwohnung selbst an oder Mieter bringen einen Nachmieter.
Der Immobilienmakler darf nach wie vor Suchaufträge von Mietern annehmen und könnte dadurch Provision vom Mieter verlangen. Aber der Makler darf dann das angebotene Objekt noch nicht in seinem Bestand haben oder mehrfach Suchenden anbieten.

Dieses Gesetz hat auch drei Jahre nach Einführung massive Folgen, nicht nur für Makler, sondern auch für Vermieter und Mieter.

​Etliche Vermieter, die sich die Kosten einer professionellen Vermietung sparen möchten, haben den finanziellen. und zeitlichen Aufwand einer Vermietung unterschätzt. Viele haben sich ungeprüft problematische Mieter ins Haus geholt, kennen unzureichend die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, haben rechtlich unsichere Mietverträge mit teils unwirksamen Klauseln abgeschlossen, mit zu geringer oder gesetzlich unzulässig hoher Miete, haben mit ungenauen Übergabeprotokollen den Weg für Probleme beim Auszug geebnet. Sie haben zwar die Provision gespart, die Sie bei Ihrer Steuererklärung hätten ansetzen können, aber am Ende einen finanziellen Schaden erlitten und hohen zeitlichen Aufwand hinnehmen müssen.

Mieter, die sich an einen Makler mit Ihrem Mietgesuch wenden, werden hier kaum mehr fündig.
Es ist nicht nur für Makler unattraktiv, kostenlos zu arbeiten und teuer erworbenes Wissen und Erfahrung unentgeltlich einzusetzen. Versuche, für Mieter eine Wohnung zu suchen und zu finden, scheitern meist, an der Kooperation von Vermietern, vermieterseits beauftragten Maklern und dem hohen zeitlichen Aufwand, dem unsichere Erfolgsaussichten entgegenstehen. Schliesslich kann der Mietsuchende ja anderweitig fündig werden.
Fazit: Der Mietwohnungsmarkt ist durch das „Bestellerprinzip“ intransparent geworden, der Informationsgehalt der Angebote dünn, die Flexibilität für Besichtigungstermine niedrig. Keine Leistung, diese aber dafür kostenlos. Danke, Genossen!

Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

Geht es nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion, so soll das Bestellerprinzip bald auch beim Immobilienkauf gelten. Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, die Maklercourtage kann nach dem Wettbewerbsrecht frei zwischen Makler und Käufer beziehungsweise Verkäufer ausgehandelt werden.

Wenn die SPD-Träume Gesetz werden, hat dies ebenfalls massive Folgen für Käufer, Verkäufer und Makler.
Ein positiver Effekt bei den Wohnungsvermietungen ist, dass viele unqualifizierte „Küchentischmakler“ von der Bildfläche verschwunden sind. Dramatischer wird es beim Verkauf.
Auch hier werden viele Verkäufer entweder die Provision auf den Kaufpreis aufschlagen oder es selbst versuchen.
Falsche Einschätzung des Immobilienwertes, ein fehlendes Marketingkonzept, billige oder kostenlose Inserate, Stress bei der Bearbeitung der Anfragen, Ärger über negative, teils beleidigende Äußerungen von „Interessenten“, sowie Besichtigungstermine, mit denen der Verkäufer viel Freizeit verbringt, falls der Interessent erscheint.
Alles zieht sich hin, weil Unterlagen fehlen, die Finanzierung nicht steht und der Verkäufer dann von vorne anfangen kann. Dann kommt noch die Rechnung des Notars für den Kaufvertragsentwurf in Höhe von ein paar Hundert bis zu einigen Tausend Euro, weil der Kaufinteressent eine Stunde vor dem Notartermin sein Interesse zurückgezogen hat.

Der Käufer spart sich zwar die Maklergebühr, aber wie bei der Wohnraumvermietung wird es an Transparenz, Informationsgehalt der Angebote und Flexibilität bei Besichtigungsterminen fehlen.
Für Immobilienkäufer ist es nicht uninteressant zu wissen, wie sich der Immobilienmarkt in der Region in letzter Zeit entwickelt hat, ob es Tendenzen gibt, die darauf hindeuten, dass die Preise der Region in nächster Zeit fallen werden oder steigen. Wie sind die Aussichten auf eine eventuelle Vermietung oder einen späteren Wiederverkauf der Immobilie? Fragen wie diese, kann ein guter Immobilienmakler mit entsprechender Qualifikation und Marktkenntnis in der Regel detaillierter beantworten als ein Privatverkäufer, der sich nie mit solchen Themen befasst hat.
Damit der Kauf rasch über die Bühne geht, muss die Finanzierung stehen, der qualifizierte Makler kann hier helfen und stellt zügig die notwendigen Unterlagen bereit.
​Der Makler steht zudem als Mittler zwischen dem, häufig emotional mit der Immobilie verbundenen Verkäufer und dem ökonomischen Kalkül des Erwerbers.

Ein professioneller Makler kann leider nicht kostenlos arbeiten und sein Wissen und und seine Erfahrung nicht verschenken. Es gibt zwar auch eine Anzahl unqualifizierter, unfreundlicher und unzuverlässiger Makler, so wie diese in allen Branchen zu finden sind. Hier hat die Bundesregierung jedoch die Chance vertan, mit einer Berufsausbildungspflicht, den Verbrauchern und den ernsthaft engagierten Maklern einen wichtigen Gefallen zu tun.
​Sollte das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf Gesetz werden, träfe es auch viele seriöse und qualifizierte aber kleine Maklerunternehmen. Der Betrieb eines Maklerunternehmens ist mit immer höheren Kosten verbunden, die sich dann nur noch Banken und große Franchise-Makler mit erheblichem Werbebudget leisten können.

Grunderwerbsteuer und Notar

Neben den Maklerkosten sind auch die Senkung der Grunderwerbsteuer und die Notarkosten im Fokus der SPD.
So müssen beim Erwerb einer Wohnung, abhängig von der Höhe des Kaufpreises und sonstiger Leistungen, bis zu 1,5 Prozent für den Notar und etwa ein halbes Prozent des Kaufpreises für den Grundbucheintrag gezahlt werden.
Da es sich lediglich um eine vorgeschriebene Standardleistung handele, will die SPD dafür stattdessen eine Pauschale gesetzlich festschreiben. Der Vorschlag stößt auf den Widerstand der Notare.
Dass der Staat, bzw. die Länder auf Steuern und Gebühren verzichten werden, ist wohl kaum anzunehmen.