Die ökonomischen Verwerfungen infolge der Cononapandemie führen zu einem unerwarteten und sehr hohen Finanzierungsbedarf seitens der Öffentlichen Hand.
Neben der Finanzierung über eine erhöhte staatlich Kreditaufnahme findet derzeit eine Diskussion statt, ob die Ausgaben nicht über höhere Steuern kompensiert werden können. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer würde den Konsum weiter schwächen, während in der Bundesrepublik Deutschland bei den Einkommensteuern bereits überdurchschnittliche Steuersätze zu zahlen sind.
Am 24.10.2021 finden die Bundestagswahlen statt und bis dahin sollten die Folgekosten der Pandemie absehbar sein. Es steht zu befürchten dass pandemiebedingten Folgekosten über eine Vermögensabgabe gegenfinanziert werden. Entsprechende Prüfungen zur Verfassungsmäßigkeit wurden bereits in Auftrag gegeben
https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf
Auch wenn mit entsprechenden Freibeträgen und einer pauschalen Erfassung von Immobilienvermögen zu rechnen ist, sollten die Gedankenspiele bereits frühzeitig in den eigenen Dispositionen Berücksichtigung finden.