Mieter haben einen Anspruch darauf, ihre Wohnung unterzuvermieten. Sie müssen jedoch den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, darf der Vermieter nicht ablehnen.
Ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte besagt jetzt, dass dieser Anspruch unabhängig von der Größe der Wohnung besteht, also auch eine Einzimmerwohnung untervermietet werden darf. (Az.: 25 C 16/20)
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