Mietvertrag

Mietvertrag – kostenlose Nutzung der Einbauküche

Mietvertrag - kostenlose Nutzung der Einbauküche

Vermieter haben keine leichte Entscheidung zu treffen, wenn es um den Abschluss eines neuen Mietvertrages geht.Zunächst sind die Mietsache die vermieteten Räumlichkeiten selbst. Aber wie verhält es sich, wenn Mobilar, insbesondere eine Einbauküche mitvermietet werden?Einerseits steigert die Ausstattung auch den Mietwert/Mietzins des Mietobjektes – wichtig bei der Berechnung über den Mietspiegel. Andererseits obliegt dem Vermieter Mietvertrag – kostenlose Nutzung der Einbauküche

Bürgschaft trotz Mietkaution – ist das erlaubt?

Um sich gegen Zahlungsausfälle und Schäden absichern, dafür vereinbaren Vermieter fast immer eine Mietkaution. Diese darf drei Monatsmieten nicht übersteigen.Ist die Bonität des Mieters nicht ausreichend, wird oft zusätzlich eine Bürgschaft, z.B. der Eltern, gefordert. Bei formellen Fehlern kann diese Bürgschaft unwirksam sein. Keine Haftungsbegrenzung des Bürgen auf drei Monatsmieten gibt es bei einer freiwilligen Bürgschaft trotz Mietkaution – ist das erlaubt?