Mietrecht

Mietvertrag – kostenlose Nutzung der Einbauküche

Mietvertrag - kostenlose Nutzung der Einbauküche

Vermieter haben keine leichte Entscheidung zu treffen, wenn es um den Abschluss eines neuen Mietvertrages geht.Zunächst sind die Mietsache die vermieteten Räumlichkeiten selbst. Aber wie verhält es sich, wenn Mobilar, insbesondere eine Einbauküche mitvermietet werden?Einerseits steigert die Ausstattung auch den Mietwert/Mietzins des Mietobjektes – wichtig bei der Berechnung über den Mietspiegel. Andererseits obliegt dem Vermieter Mietvertrag – kostenlose Nutzung der Einbauküche