Mietpreisbremse

Berliner Mietspiegel erneut ungültig

Berliner Mietspiegel ungültig

Der Berliner Mietspiegel wurde vom Amtsgericht Spandau für ungültig erklärt. Was bedeutet das für Vermieter und Mieter? Der Berliner Mietspiegel 2021 ist ungültig, so das Urteil (AZ 6 C395/21) des Amtsgerichts Spandau, veröffentlicht am 6.4.2022. Auszug: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel. […] Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Folglich hat Berliner Mietspiegel erneut ungültig

neue Ampel-Regierung: abgemilderte Mietpreisbremse geplant

Die Ampel-Parteien haben sich offensichtlich nicht auf eine bundesweite Mietpreisbremse geeinigt. Aber Vermieter sollen vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Preise weniger schnell anheben können als bisher. Dabei geht es den Parteien um die sogenannte Kappungsgrenze. Wie hoch der Mietpreis künftig jährlich noch steigen darf, ist noch offen. Eine Spannbreite von 2,5 bis neue Ampel-Regierung: abgemilderte Mietpreisbremse geplant

Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen

So mancher Vermieter, der sich um seine Rendite sorgt, fragt sich, ob die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen gilt. Eine möblierte Wohnung ist rechtlich einer Wohnungen ohne Möbel gleichgestellt. Sie bildet keine Ausnahme im Bereich der Mietpreisbremse.Ausser bei einem Neubau (also bezugsfertig ab dem 01.10.2014), oder wenn die Wohnung nach umfassender Sanierung erstmals vermietet wurde, Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen