In Berlin und München gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Miete für eine Wohnung zu erhöhen. Eine davon ist die Staffelmiete, bei der die Mieterhöhungen im Voraus vertraglich festgelegt werden. Dabei muss der Zeitpunkt und der Betrag der Erhöhung im Mietvertrag exakt definiert sein. Formulierungen wie „5 % jährlich“ sind unzulässig. Mit der Staffelmiete wissen Vermieter […]