Schattenmieten in Berlin

Nicht nur private Vermieter vereinbaren eine Mietsicherungsklausel, sondern auch die landeseigene Berlinovo weist in ihren Inseraten darauf hin, dass die aktuellen Mietforderungen nur die „vorläufige Gesamtmiete“ darstellen.   

Die Deutsche Wohnen, der größte private Vermieter in Berlin, vereinbart beim Abschluss neuer Verträge ebenfalls Mietsicherungsklauseln, da an der Rechtmäßigkeit des Mietendeckels „bekanntermaßen Zweifel bestünden“. Das Bundesverfassungsgericht sei aufgerufen, hier eine Entscheidung herbeizuführen. 

Vor diesem Hintergrund vereinbare der grosse Berliner Vermieter bei Neuvermietungen ebenfalls die nach den Vorschriften des BGB zulässige Miete. Von Hartz-IV-Empfängern wird eine Bescheinigung vom Jobcenter verlangt, dass es neben der Mietendeckel-konformen Miete eine höhere Miete übernimmt und gegebenenfalls sogar für nachzuzahlende Differenzen aufkommt. Bestätigt das Jobcenter in der Bescheinigung die Übernahme des Differenzbetrages nicht, könne leider kein Mietvertrag abgeschlossenen werden, da diese Mietinteressenten nicht eigenständig in der Lage sind, finanzielle Rücklagen zu bilden, um eventuell entstehende Nachzahlungen zu bedienen.

Die Senatsverwaltung die für die Kosten der Unterkunft zuständig ist, übernimmt jedoch nur die Unterkunftskosten, die der Mieter dem Vermieter schulde „und die auch angemessen“ sind.  Das Jobcenter übernehme keine nach dem Mietendeckel unzulässige Mieterhöhung. Wenn nach dem 23. November 2020 eine überhöhte Miete abgesenkt wird, übernimmt das Jobcenter nur die abgesenkte Miete.