Die Berliner Landesregierung will den Mietendeckel. Die Bundesregierung will zumindest den Markt zugunsten von Mietern regulieren, aber auch für die Käufer von Wohneigentum.
So will die Große Koalition will die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängern. Eingeführt 2015, schreibt sie in festgelegten angespannten Gebieten vor, dass die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Der Berechnungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll von vier auf sechs Jahre ausgeweitet werden. Dadurch wird sich die Vergleichsmiete verringern. Zudem sollen Mieter zu viel gezahlte Miete 30 Monate rückwirkend zurückfordern können. Derzeit müssen überhöhte Mieten erst ab Rüge erstattet werden.
Eine Änderung beim Kauf von Wohneigentum ist ebenfalls geplant. Werden Maklergebühren fällig, soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 % der Gebühren zahlen müssen – und auch nur dann, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bereits bezahlt hat. Üblicherweise werden Makler vom Verkäufer einer Immobilie beauftragt.