Auch künftig haben die Ersteller der Mietspiegel die Möglichkeit, sich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel zu entscheiden. Der qualifizierte Mietspiegel muss auf einer repräsentativen Stichprobe basieren und wissenschaftlichen Grundsätzen standhalten. Für den einfachen Mietspiegel ist kein besonderes Verfahren vorgeschrieben, er muss aber ebenfalls dokumentieren, wie die Zahlen ermittelt wurden.
Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, die noch keinen Mietspiegel haben, müssen bis zum 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel oder bis zum 1.1.2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.
Ein qualifizierter Mietspiegel bedeutet, dass dieser nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen für zwei Jahre erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wird.