Mietendeckel in Berlin

Sozialisten frieren Mieten in Berlin ein

Am heutigen Dienstag, 22. Oktober 2019 will der rot-rot-grüne Senat den Mietendeckel für Wohnungen, älter als 2014, beschließen. Die Mieten sollen für fünf Jahre eingefroren werden und Obergrenzen bei Neuvermietung gesetzt werden. Anfang 2020 soll das Gesetz vom Abgeordnetenhaus abgenickt worden sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten.

In Berlin sollen Wohnungen bei Mieterwechsel höchstens 9,80 Euro netto kalt je Quadratmeter kosten dürfen. So soll es das geplante Gesetz (Mietendeckel) künfig vorsehen. Derzeit liegen die durchschnittlichen Angebotsmieten in der Hauptstadt bei 11,60 Euro pro Quadratmeter.

Für die Mietobergrenzen wird nach Baujahr und Ausstattung kalkuliert. Bei einer Wohnung der Baujahre 1919 bis 1949 mit Zentralheizung und Bad ist beispielsweise ein Aufpreis von 1,68 Euro gestattet. Und zwar auf Basis des Mietspiegels 2013 zuzüglich 13,5 Prozent – unabhängig von der Lage der Wohnung.
Von 3,92 Euro / QM kalt bis Baujahr 1918 ohne Zentralheizung und ohne Bad bis 9,80 Euro / QM für zwischen 2002 und 2013 errichtete Wohnungen sollen die Höchstmieten betragen. Für energetische oder behindertengerechte Modernisierungen sind maximal 1 Euro Aufschlag möglich.

Während bei Neuvermietungen diese Mietobergrenzen nicht überschritten werden dürfen, sollen bei Bestandsmieten, die mehr als 20 Prozent darüber liegen, der Mieter eine Reduzierung der Miete fordern können. Der Mietendeckel soll Anfang 2020 rückwirkend ab 18. Juni 2019 und die Mietsenkungsregel voraussichtlich Ende 2020 in Kraft treten.

Nicht nur Unternehmen aus der Berliner Bau- und Immobilienbranche auch viele Handwerksverbände warnen vor weitreichend negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Der geplante Mietendeckel wäre nach aktuellen Rechtsgutachten verfassungswidrig. „Wir betreten Neuland“, so die Berliner Regierungssozialisten.