Keine Mieterhöhung und bei einem Umzug dasselbe zahlen wie der Vormieter. Vermeintlich schöne Aussichten für viele Berliner, falls der Mietendeckel des Senats 2020 greift. Aber auch in anderen Großstädten und Bundesländern wurde über die Einführung eines Mietendeckels diskutiert.
In den meisten Bundesländern ist dies jedoch politisch nicht gewollt.
6 Jahre Mietenstopp, ein Volksbegehren, welches vom Mieterverein München initiiert wurde und dem sich unter anderem die Gewerkschaften, die SPD und die Linke angeschlossen haben. Nicht nur in München, sondern in landesweit 162 Gemeinden sollen demnach alle Bestandmieten und Wiedervermietungen für sechs Jahre von jeglicher Erhöhung ausgeschlossen werden. Vom Berliner Mietendeckel distanziert sich das Bündnis jedoch. Für Genossenschaften und „faire Vermieter“ soll es nach eigenen Angaben Ausnahmeregelungen geben. In Bayern haben die letzten fünf rechtsgültigen Volksbegehren alle zu entsprechenden Gesetzesänderungen geführt.
Der vieldiskutierte Gesetzesentwurf des Berliner Senats beinhaltet einen Mietenstopp für fünf Jahre, in vielen Fällen sogar eine nachträgliche Senkung der Mietzahlungen. Die Bezirksbürgermeister haben dem Mietendeckel zugestimmt, wollen ihn aber nicht durchsetzen. Warnungen gibt es zuhauf. Das Bundesinnenministerium hält es für verfassungswidrig und die Wohnungs-Genossenschaften als Träger günstiger Mietwohnungen protestieren – zwei davon zogen sich aus sogar von einem grossen Bauprojekt zurück. Die Wirtschaftlichkeit könne nicht mehr gewährleistet werden. Gespräche mit der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher, die das Gesetz initiiert hatte, wurden abgesagt. Doch bisher gibt es keinen Halt für den Mietendeckel: eine Abstimmung im Abgeordnetenhaus wird für Februar erwartet.