Keine Sanktionen bei Verstoß gegen die Mietendeckel-Informationspflicht

Verstoßen Vermieter gegen Informationspflichten aus dem neuen Mietendeckel-Gesetz müssen sie derzeit keine Sanktionen befürchten.

Aufgrund der Coronakrise werde darauf verzichtet, teilte der Berliner Senat am 24. März 2020 mit. Das gelte zunächst für sechs Monate. Das Mietendeckel-Gesetz schreibt u.a. vor, dass Vermieter ihren Mietern bis Mitte April unaufgefordert darüber Auskunft geben müssen, wann die Wohnung erstmals bezugsfertig war oder auch über andere Faktoren, die für die Berechnung der Mietobergrenze eine Rolle spielen.

Wenn die Mieter sie dazu auffordern, sind Vermieter außerdem verpflichtet, die Höhe der Miete am 18. Juni 2019 mitzuteilen. Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, haben die künftigen Mieter einen Anspruch darauf, beides unaufgefordert mitgeteilt zu bekommen.

Nach dem Mietendeckel-Gesetz werden die Mieten für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, für fünf Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.