Grundsteuerreform passiert den Bundesrat

Die Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet. Bisherige Regelung war verfassungswidrig. Für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer wird in Zukunft nicht mehr der nur der Bodenwert entscheidend sein, sondern es werden auch Erträge / Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Klausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.

Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern gezahlt, jedoch in der Regel auf die Mieter umgelegt. Die Höhe wird von den Kommunen durch Hebesätze festgelegt. Durch die Anpassung im Zuge der Reform wird die Steuerlast für etliche Mieter und Eigentümer steigen.