Gastronomie öffnet wieder: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Gastronomie in Bayern?

Ab 18.05. darf die Außengastronomie, z.B. Biergärten, öffnen. Innengastronomie öffnet ab 25.05. wieder.
Für beide Bereiche gelten folgende Auflagen:

  • Einschränkung von Öffnungszeiten
  • Außengestronomie muss zunächst um 20 Uhr schließen
    Restaurants schließen um 22 Uhr
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe
  • Begrenzung von Gästezahlen
  • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)
  • Desinfektion von Besteck, Tischen und Gläsern
  • Maskenpflicht für Mitarbeiter in Küche und Service
  • Für Gäste besteht Maskenpflicht, sobald sie den Tisch verlassen (beim Eintreten, auf dem Weg zur Toilette usw.

Gastronomie in Berlin?

In Berlin öffnen die Restaurants im Außen- und Innenbereich ab dem 15.05.
Mit folgenden Auflagen:

  • Öffnungszeiten auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
  • Aufenthalt ist nur alleine, in Begleitung von Personen des eigenen Haushalts oder Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt
  • Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden
  • Maskenpflicht für Angestellte
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
  • kein Buffetangebot
  • Liefer- und Abholangebot darf beibehalten werden
  • Bildung von Warteschlangen muss vermieden werden
  • Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden
  • Reservierungen werden dringend empfohlen, außerdem
  • Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (Löschung nach vier Wochen)

Gastronomie in Brandenburg?

Auch in Brandenburg öffnen die Restaurants und Kneipen wieder ab dem 15.05.
Mit folgenden Auflagen:

  • Öffnungzeiten auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
  • Einhaltung der Hygieneregeln
  • Steuerung des Zutritts
  • Warteschlangen vermeiden
  • Maskenpflicht für Angestellte

Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Restaurants seit dem 09.05. wieder öffnen.
Mit folgenden Auflagen:

  • Mitarbeiter müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen
  • Gäste, die nicht an einem Tisch sitzen, müssen 1,5 Meter Abstand halten
  • nicht mehr als 6 Personen pro Tisch
  • kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
  • Tische, Speisekarten, Pfeffer- und Salzstreuer und alle anderen Gegenstände, mit denen die Gäste in Kontakt kommen, müssen nach jeder Tischbelegung direkt gereinigt werden.
  • Räume mit Publikumsverkehr müssen spätestens alle zwei Stunden gelüftet werden.
  • Reservierungspflicht
  • Bewirtung nur zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (Löschung nach Aufbewahrungsfrist)