Die Lösung gegen den Berliner Mietendeckel

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Immer mehr Eigentümer verkaufen ihre Wohnungen.

Am 23. Februar 2020 trat der vom Berliner Senat beschlossene „Mietendeckel“ in Kraft, welcher Mieten für Bestandsimmobilien für fünf Jahre einfriert und bei Neuvermietungen meist drastisch absenkt. Das Gesetz gilt rückwirkend ab 18. Juni 2019.
Viele Immobilieneigentümer sind verunsichert. Die regionale Bauwirtschaft meldet schon jetzt Auftragseinbrüche, Investoren wenden sich von Berlin ab.

Einige Eigentümer hätten wohl nicht in Berlin investiert, wenn sie gewusst hätten, dass der Senat einen Mietendeckel einführt. Jetzt sind viele verunsichert und wollen ihre Wohnungen schnell verkaufen. Damit steigt die Eigentumsquote und das Mietangebot sinkt.

Was das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ (Mietendeckel) enthält.

Verstöße gegen die Anforderungen des Berliner Mietengesetzes sind Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Die Lösung für Sie als Eigentümer:  

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