Bundestag beschliesst Baulandmobilisierungsgesetz

Baulandmobilisierungsgesetz

Am Freitag, 7. Mai 2021 hat der Bundestag das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Damit endet ein fast zweieinhalbjähriges Gesetzgebungsverfahren, mit dem niemand so richtig zufrieden ist: Mieter können keine Eigentümer ihrer Wohnungen mehr werden, weil ihnen das Umwandlungsverbot und ein erweitertes Vorkaufsrecht der Kommune im Weg stehen. Die Kommunen wiederum werden ihr Geld nun weniger für dringend benötigten Neubau ausgeben. Bayerns Bauministerin Schreyer hat (CSU) nun einen Vermittlungsausschuss beantragt, um das vom Bundestag beschlossene Gesetz so nicht in Kraft treten zu lassen und stellt sich damit gegen Bundesbauminister Seehofer (CSU), der das Gesetz gegen den Widerstand der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion vorangetrieben und durchgesetzt hat.

Eigentum ist der beste Mieterschutz

Mit der Baugesetzbuchnovelle wurde ein Regelwerk geschaffen, das mehr blockiert als mobilisiert. Fast alle Ansätze, die den Wohnungsbau erleichtern und beschleunigen könnten, wurden nicht weiter verfolgt. Stattdessen werden nunmehr Eingriffe ermöglicht, die weder förderlich für den Wohnungsneubau noch für die Eigentumsbildung sind. Zum Beispiel das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen, das vielen Mietern den Weg ins Eigentum verbaut, und die erweiterten Vorkaufsrechte der Kommunen. Durch die Ausübung von Vorkaufsrechten, fehlt den Kommunen das Geld für den Neubau. Ohne Neubau werden die Mieten nicht sinken. Es gibt viele Mieter, die bei einem Zinssatz von unter 1,4 Prozent bei 20-jähriger Laufzeit und Vollfinanzierung ihre Wohnung kaufen können und möchten, ohne dass ihre Wohnkostenbelastung steigt. Der beste Mieterschutz ist die Förderung von Wohneigentum. Die zusätzlichen Steuereinnahmen, die man sich aus der Neuregelung der Share Deals verspricht, sollten zur Senkung der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer eingesetzt werden. 

Erleichterungen für den Wohnungsbau: Baugenehmigungsbehörden können leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Die Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, um Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern. Dafür werden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert.

Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte: Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.

Erweiterung des Baugebots: Um Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können, wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert. Künftig besteht dort die Möglichkeit, dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben. Gleichzeitig wird jedoch das Verfügungsrecht zugunsten des engsten Familienkreises gewahrt.

Sektoraler Bebauungsplan: Mit einem neuen Bebauungsplantyp erhalten die Gemeinden ein neues Planungsinstrument, um einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen.

Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: In angespannten Wohnungsmärkten bedarf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen künftig der Genehmigung. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung solche Gebiete festzulegen. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Das Genehmigungserfordernis soll in der Regel erst dann greifen, wenn sich in dem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden.  

 

Mehr Informationen:

www.bmi.bund.de/baulandmobilisierung

www.bmi.bund.de/baulandmobilisierungsgesetz

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