Der Berliner Mietendeckel liegt als Gesetzentwurf vor und soll so ab 2020 Gesetz werden. Die Mieten werden dann rückwirkend zum 18.6.2019 für fünf Jahre eingefroren.
Der Entwurf für das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG) sieht Mietobergrenzen, je nach Ausstattung und Alter der Wohnung, zwischen 5,65 und 9,80 Euro pro Quadratmeter für alle Wohnungen in Berlin vor, statt den zuvor von der Linken Frau Lompscher angekündigten Höchstmieten von 3,42 Euro bis 7,97 Euro.
Der neue Mietendeckel
Die zulässigen Miethöhen werden von den Werten des Mietspiegels 2013 ermittelt und nicht von 2011, wie von Frau Lompscher gewünscht. Der derzeitige Mietspiegel gilt dann nicht mehr.
10 Prozent Zuschlag sind bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern möglich oder im Falle von Modernisierungen in den letzten 15 Jahren (maximal 1,40 Euro pro QM). Die Mietobergrenzen sollen auch für möblierte Wohnungen gelten.
Modernisierungen müssen beim Bezirksamt angezeigt und ab 1 Euro pro QM genehmigt werden.
Leichte Mieterhöhungen bis zur Obergrenze auf Basis der Inflationsrate sind möglich.
Mietobergrenzen gelten für Wiedervermietung und Absenkungsanträge.
Härtefallregelungen für Vermieter, die nachweisen, dass eine Erhöhung über die Mietobergrenze hinaus zur Vermeidung von dauerhaften Verlusten oder bei Gefährdung der Bausubstanz notwendig ist.
Will ein Mieter seine Miete absenken lassen, muss er sein Einkommen offenlegen. Zudem ist dies auch nur für eine angemessene Quadratmeterzahl möglich. Diese Fläche richtet sich nach dem Berliner Wohnraumgesetz. So sind das 50 QM bei einem Einpersonenhaushalt, 65 QM bei einem Zweipersonenhaushalt, 80 QM bei einem Dreipersonenhaushalt und 90 QM bei einem Vierpersonenhaushalt. Jede weitere Person im Haushalt zählt mit zwölf Quadratmeter zusätzlich. Mietabsenkungen müssen beantragt werden und können genehmigt werden, wenn die bisherige Netto-Kaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt.
Diverse Juristen äusserten bereits Zweifel an der Verfassungskonformität und sicher wird es entsprechende Klagen geben.
Sicher ist vor allem, dass allein die Ankündigung zu erheblichen Verunsicherungen bei den Vermietern führen. Schon jetzt werden massiv Investitionen gestoppt.
Wohnungsunternehmen stoppen wegen des Mietendeckels Investitionen in Berlin
Dem Land Berlin fehlt die Gesetzgebungskompetenz. Auch die Eigentumsgarantie laut Artikel 14 des Grundgesetzes ist zu beachten. Frau Lompscher von der SED Nachfolgepartei scheint das nicht zu interessieren.
Die Lösung zur Linderung der Wohnungsnot liegt woanders, da sind sich die Experten einig. Abbau von Bürokratie, Senkung der Baukosten, Ausweisung von Bauland – also Förderung von Neubau.
Link: Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG)