In Berlin werden die Mieten ab 2020 für mindestens fünf Jahre eingefroren

Der Ber­liner Mie­ten­de­ckel liegt als Gesetz­ent­wurf vor und soll so ab 2020 Gesetz werden. Die Mieten werden dann rück­wir­kend zum 18.6.2019 für fünf Jahre ein­ge­froren. 

Der Ent­wurf für das Gesetz zur Mie­ten­be­gren­zung im Woh­nungs­wesen in Berlin (Ber­liner Mie­tenWoG) sieht Miet­ober­grenzen, je nach Aus­stat­tung und Alter der Wohnung, zwi­schen 5,65 und 9,80 Euro pro Qua­drat­meter für alle Woh­nungen in Berlin vor, statt den zuvor von der Linken Frau Lompscher angekündigten Höchstmieten von 3,42 Euro bis 7,97 Euro. 

Der neue Mie­ten­de­ckel

Die zuläs­sigen Miet­höhen werden von den Werten des Miet­spie­gels 2013 ermit­telt und nicht von 2011, wie von Frau Lompscher gewünscht. Der derzeitige Miet­spiegel gilt dann nicht mehr. 

10 Prozent Zuschlag sind bei Woh­nungen in Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern möglich oder im Falle von Moder­ni­sie­rungen in den letzten 15 Jahren  (maximal 1,40 Euro pro QM). Die Mietobergrenzen sollen auch für möblierte Woh­nungen gelten.

Moder­ni­sie­rungen müssen beim Bezirksamt ange­zeigt und ab 1 Euro pro QM geneh­migt werden.
Leichte Miet­erhö­hungen bis zur Ober­grenze auf Basis der Infla­ti­ons­rate sind möglich.
Mietobergrenzen gelten für Wie­der­ver­mie­tung und Absen­kungs­an­träge.
Här­te­fall­re­ge­lungen für Ver­mieter, die nachweisen, dass eine Erhöhung über die Miet­ober­grenze hin­aus­ zur Ver­mei­dung von dau­er­haften Ver­lusten oder bei Ge­fähr­dung der Bausubstanz notwendig ist. 

Will ein Mieter seine Miete absenken lassen, muss er sein Ein­kommen offen­legen. Zudem ist dies auch nur für eine ange­mes­sene Qua­drat­me­ter­zahl möglich. Diese Fläche richtet sich nach dem Ber­liner Wohn­raum­ge­setz. So sind das 50 QM bei einem Ein­per­so­nen­haus­halt, 65 QM bei einem Zwei­per­so­nen­haus­halt, 80 QM bei einem Drei­per­so­nen­haus­halt und 90 QM bei einem Vier­per­so­nen­haus­halt. Jede weitere Person im Haus­halt zählt mit zwölf Qua­drat­meter zusätzlich. Miet­ab­sen­kungen müssen beantragt werden und können genehmigt werden, wenn die bis­he­rige Net­to­-Kalt­miete 30 Prozent des Haus­halts­ein­kom­mens über­steigt.   

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Diverse Juristen äusserten bereits Zweifel an der Verfassungskonformität und sicher wird es entsprechende Klagen geben. 

Sicher ist vor allem, dass allein die Ankündigung zu erheblichen Verunsicherungen bei den Vermietern führen. Schon jetzt werden massiv Investitionen gestoppt. 

 

Wohnungsunternehmen stoppen wegen des Mietendeckels Investitionen in Berlin

 

Dem Land Berlin fehlt die Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz. Auch die Eigen­tums­ga­rantie laut Artikel 14 des Grund­ge­setzes ist zu beachten. Frau Lompscher von der SED Nachfolgepartei scheint das nicht zu interessieren. 

Die Lösung zur Linderung der Wohnungsnot liegt woanders, da sind sich die Experten einig. Abbau von Bürokratie, Senkung der Bau­kosten, Ausweisung von Bauland – also Förderung von Neubau.

 

Link: Gesetz zur Mie­ten­be­gren­zung im Woh­nungs­wesen in Berlin (Ber­liner Mie­tenWoG)